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Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister sowie anderen Registern austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen bei unserem Schalter oder per Internet (Online-Schalter am Fuss der Seite) abmelden. Wenn Sie definitiv ins Ausland ziehen, nehmen Sie bitte zuerst mit dem Steueramt Kontakt auf und melden sich anschliessend persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle ab.

Für die Abmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

Schweizer Staatsangehörige:
Meldebestätigung / Schriftenempfangsschein oder amtlicher Ausweis (ID/Pass)

Ausländische Staatsangehörige:
Ausländerausweis

Schriftliche Abmeldung
Eine schriftliche Abmeldung ist in Ausnahmefällen möglich. Bitte nehmen Sie diesbezüglich mit uns Kontakt auf.

Kosten pro Person
Schalter: kostenlos
Online-Schalter: 20 Fr. (inkl. Bearbeitungsgebühr)

Aktionen
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